Sie haben einen speziellen Wunsch, egal ob Einzelstückfertigung oder Serienfertigung – wir sind für Sie da!
Einen Teil der in Rechnung gestellten Arbeitskosten können Sie gem. § 223 SGB IX mit der Ausgleichsabgabe verrechnen.
Wir verpflichten uns in unseren Dienstleistungen zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Angebote indem unser Qualitätsmanagement täglicher Bestandteil unseres Arbeitsalltages ist. Daher sind die Stollberger Werkstätten an folgenden Standorten im Arbeitsbereich nach DIN ISO 9001 zertifiziert:
- Hauptwerkstatt STL 3; Arbeitsbereich; Hohensteiner Straße 39, 09366 Stollberg
- Zweigwerkstatt STL 2; Arbeitsbereich; Jahnsdorfer Straße 6a; 09366 Stollberg
- Zweigwerkstatt STL 1; Arbeitsbereich; Albert-Schweitzer-Str. 2; 09366 Stollberg