Wofür ist ein Begleitender Dienst zuständig?
Der Begleitende Dienst trägt durch seine verantwortungsvolle Arbeit auf pädagogischem, sozialem und psychologischem Gebiet wesentlich zu einer erfolgreichen Eingliederung von Menschen mit Beeinträchtigung in das Arbeitsleben bei.
Die MitarbeiterInnen im Begleitenden Dienst sind in jeder Werkstatt für Menschen mit Beeinträchtigung ein notwendiger Bestandteil.
Die Abläufe und Zuständigkeiten des Begleitenden Dienstes umfassen unter anderem:
- Aufnahme Beschäftigte im Arbeitsbereich
- Netzwerktreffen
- Zusammenarbeit mit Ämtern und Verbänden
- Unterstützung bei der Anfertigung von Beobachtungs- und Entwicklungsberichten
- Vorbereitung, Planung, Organisation und Unterstützung bei der Durchführung arbeitsbegleitender Maßnahmen, Veranstaltungen und anderen Angeboten in der WfbM
- Hausbesuche, Elternbeirat, Kontaktpflege zu Eltern, Angehörigen und Vertretungsberechtigten
- Zusammenarbeit und beratende Mitarbeit mit dem Werkstattleiter und Gruppenleitern bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und Festlegung von Entgeltrichtlinien
Kontaktdaten
Ansprechpartnerin Hauptwerkstatt Hohensteiner Str. 39, 09366 Stollberg
Frau Weißmann
037296 773 61
d.weissmann@lebenshilfe-stollberg.de
Herr Malecki
037296 773 67
s.malecki@lebenshilfe-stollberg.de
Ansprechpartner Zweigwerkstatt Jahnsdorfer Str. 6a, 09366 Stollberg
Herr Schneider (Leiter Begl. Dienst)
037296 920421
m.schneider@lebenshilfe-stollberg.de
Ansprechpartnerin Zweigwerkstatt Albert-Schweitzer-Str. 2, 09366 Stollberg
Frau Jallow
037296 773 23
m.jallow@lebenshilfe-stollberg.de