Schul- und Kitassistenz

Schulassistenz

Wir bieten Schulassistenz, auch Schulbegleitung genannt, als Leistung zur Teilhabe an Bildung nach § 35a SGB VIII und §§ 75, 112 SGB IX in Grund- und Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen an.

Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund besonderer Bedürfnisse im Kontext

  • Lernen,
  • Verhalten,
  • Kommunikation,
  • Medizinischer Versorgung und/oder
  • Alltagsbewältigung

einer besonderen und individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen, findet überwiegend im schulischen Alltag statt.

Die Kostenübernahme kann beim örtlichen Träger der Jugendhilfe oder Eingliederungshilfe beantragt werden.
Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Personensorgeberechtigen für das leistungsberechtigte Kind.


Wir beraten Sie hierbei gerne.

Assistenz in Kitas

Wir bieten derzeit in unseren Kindertagesstätten eine zusätzliche Begleitung/Assistenz von Kindern als Leistung zur Teilhabe an Bildung nach §§ 75 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 und 112 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB IX an, die aufgrund von besonderen Bedürfnissen im Kontext

  • Verhalten,
  • Kommunikation,
  • Pflege,
  • medizinischer Versorgung und/oder
  • Alltagsbewältigung

einer individuellen Unterstützung bedürfen. Sie findet innerhalb des Kita-Alltags statt.

Die Kostenübernahme kann beim örtlichen Träger der Eingliederungshilfe beantragt werden.
Die Beantragung erfolgt in der Regel über die Personensorgeberechtigten für das leistungsberechtigte Kind.


Wir beraten Sie hierbei gerne.

Kontaktdaten

Ansprechpartnerin
Frau Lashagen

Telefon
0163 7774147

E-Mail

Adresse
Ambulante Hilfen für Familien der Lebenshilfe Stollberg gGmbH
Äußere Stollberger Straße 10
09376 Oelsnitz